22.02.23

Neues Schreiben des BMF ändert den Umgang der Finanzämter mit den Gutachten. Alle Informationen und eine Stellungnahme zu dem Thema finden Sie hier

STEUERN SPAREN UND LIQUIDITÄT GEWINNEN DURCH HÖHERE ABSCHREIBUNG IHRER IMMOBILIE

WIR BERECHNEN MIT UNSEREM GUTACHTEN DIE WIRTSCHAFTLICHE RESTNUTZUNGSDAUER IHRER VERMIETETEN IMMOBILIE UND ERMÖGLICHEN IHNEN SOMIT EINE HÖHERE, STEUERMINDERNDE ABSCHREIBUNG

RESTNUTZUNGSDAUER GUTACHTEN FÜR IHRE IMMOBILIE

IHRE VORTEILE WENN SIE UNS BEAUFTRAGEN

schnelle Bearbeitung

keine Unterlagen

keine Besichtigung

AUSGANGSLAGE

WARUM SIE DIE RESTNUTZDAUER IHRER IMMOBILIE BERECHNEN SOLLTEN UM STEUERN ZU SPAREN

Bisher werden Immobilien in Deutschland meist mit lediglich 2% bzw. 2,5% über bis zu 50 Jahre abgeschrieben. Sollte Ihre vermietete Immobilie jedoch älter als 25 Jahre sein, bzw. ist nicht innerhalb dieser Zeit grundlegend kernsaniert worden, sind deutlich höhere Abschreibungssätze möglich. Mit Hilfe unseres Restnutzungsdauergutachens ermitteln wir die Höhe Ihrer Abschreibung. Meistens werden Abschreibungen von 4% bis zu 9% des Gebäudewertes bei älteren Gebäuden errechnet.

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RECHENBEISPIEL STEUERERSPARNIS

Unverbindliche Beispielrechnung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Einheiten, Bj. 1920 in Essen, keine größeren Sanierungsarbeiten in den letzten 15 Jahren durchgeführt:

AktuellNach dem Gutachten
Reduzierung des zu versteuernden Einkommens um-23.320 €
Tatsächliche Steuerersparnis/Jahr-10.027,60 €
Immobilienwert, d.h. Anschaffungs-/ Herstellungskosten500.000 €500.000 €
abzgl. Bodenwert100.000 €100.000 €
Wert des Gebäudes (Basis f. Afa)400.000 €400.000 €
Restnutzungsdauer40 Jahre12 Jahre
Abschreibung in %2,50%8,33%
Jährliche Abschreibung in €10.000 €33.320 €
angenommener Einkommensteuersatz43%43%

Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten

Sie müssen lediglich unseren Online-Fragebogen mit einigen Eckdaten zu Ihrer vermieteten Immobilie und den wesentlichen Sanierungsarbeiten der letzten Jahre ausfüllen. Dies dauert in den meisten Fällen weniger als 10 Minuten. Das Gutachten kann ohne Begehung vor Ort erstellt werden und wird i.d.R. innerhalb von 3 Arbeitstagen als PDF-Dokument via Email übersandt. Mit diesem Gutachten kann Ihr Steuerberater, bzw. Sie selbst, die geringere Restnutzungsdauer belegen und die höhere Abschreibung ansetzen.

Restnutzungsdauer meiner Immobilie ERMITTELN

Startseite

Hinweis: Bei Gewerbeobjekten oder sonstigen speziellen Immobilien kontaktieren Sie uns bitte vorab.
Bitte wählen Sie hier einen Stichtag bis maximal 3 Jahre in die Vergangenheit aus!

Wenn Sie sich unsicher sind welchen Stichtag Sie wählen sollen schauen Sie bitte hier (4ter Punkt von unten) : https://gutachten-restnutzungsdauer.de/faq/

 


Gebäudedaten


*bei Maisonettewohnung Geschosslage des größten Anteils an Wohnfläche wählen

Sondereigentum / Sondernutzungsrecht

Der Wohnung fest zugeordnete Elemente


Gebäudestandard


Relevante Modernisierungen / Sanierungen


Was ist eine Kernsanierung? Link zum entsprechenden FAQ-Beitrag. : https://gutachten-restnutzungsdauer.de/faq/


Sofern eine Kernsanierung durchgeführt wurde, sind in den folgenden Fragen zu Sanierungen/Modernisierungen der letzten 15 bzw. bis zu 40 Jahren lediglich die zusätzlich/nachträglich zur Kernsanierung ausgeführten Arbeiten zu benennen.


Modernisierungen / Sanierungen - 15 Jahre

Relevante Modernisierungen bzw. Sanierungen innerhalb der letzten 15 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag


*Sanierungen innerhalb der letzten 15 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag
*Sanierungen innerhalb der letzten 15 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag
*Sanierungen innerhalb der letzten 15 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag
*Sanierungen innerhalb der letzten 15 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag
*Sanierungen innerhalb der letzten 15 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag
*Sanierungen innerhalb der letzten 15 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag

Modernisierungen / Sanierungen - 40 Jahre

Relevante Modernisierungen bzw. Sanierungen innerhalb der letzten 40 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag


*Sanierungen innerhalb der letzten 40 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag
*Sanierungen innerhalb der letzten 40 Jahre ausgehend von Bewertungsstichtag

Zusätzliche Hinweise und Informationen


Auftraggeber (Eigentümer oder Bevollmächtigter)


Rechnungsempfänger


Adresse der Immobilie

Bitte tragen Sie hier die Adresse des Gutachten-Objekts ein.


Hinweise:
Bei Zahlungsart Paypal / Bankeinzug / Kreditkarte erfolgt nach Bestellung eine automatische Weiterleitung zu Paypal. 
Die Bezahlung per Bankeinzug oder Kreditkarte erfolgt ebenfalls über Paypal ohne dass hierfür ein Paypal Konto notwendig ist.

Bitte prüfen Sie vor Abgabe Ihrer Bestellung die von Ihnen eingegebenen Daten sorgfältig, da nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind.


Rechtslage ZUR VERKÜRZTEN NUTZUNGSDAUER DER IMMOBILIE

Der Bundesfinanzhof München veröffentlichte am 02.12.2021 sein Urteil vom 28.07.2021 (Aktenzeichen IX R 25/19) und stellt letztinstanzlich klar, dass nicht nur die technische Restnutzungsdauer, sondern auch die oftmals kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien von den Finanzämtern anzuerkennen ist. Damit können künftig die steuerlichen Einsparmöglichkeiten für Vermieter enorm steigen.

Das neue Urteil schafft Rechtssicherheit und ermutigt Vermieter, die tatsächliche Restnutzungsdauer ihrer Immobilie berechnen zu lassen.

Grundsätzlich darf der Gebäudeanteil vermieteter Immobilien laut Einkommenssteuergesetz (EstG) § 7 Abs. 4 über 50 Jahre, d.h. zu 2 Prozent pro Jahr, abgeschrieben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abschreibungsdauer verkürzt und der steuerliche Vorteil ausgeweitet werden. Wie dies geschieht, war bislang umstritten. So beschränkten die Finanzämter diese Möglichkeit regelmäßig durch Anforderung detaillierter Bausubstanzgutachten, die nicht nur teuer, sondern in der Praxis auch schwer zu bekommen waren.

Nun bestätigt das Urteil, dass „der Steuerpflichtige sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes jeder Darlegungsmethode bedienen kann, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.“

Wer eine Bestandsimmobilie hält und vermietet sollte sich demnach genau über die tatsächliche Restnutzungsdauer seiner Immobilie erkundigen, denn das Finanzamt geht immer zunächst von 50 Jahren, bzw. 40 Jahren bei Gebäuden die vor 1925 erstellt worden, aus. „Den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer muss der Hauseigentümer führen“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Bei Vorlage eines Gutachtens über eine Restnutzungsdauer von beispielsweise 33 Jahren kann die Abschreibung von 2 auf 3 Prozent erhöht werden. Bei einem Gebäudewert von 500.000€ bedeutet dies jedes Jahr eine um 5.000€ erhöhte Abschreibung.

Das Finanzgericht Köln hat dazu am 9. Juli 2022 sein Urteil zum Aktenzeichen 6 K 923/20 veröffentlicht. In diesem Urteil stellt das Gericht klar, dass eine modellhaft ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten kann.

Grundsätzlich räumt die Bestimmung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein, ob er sich mit dem typisierten AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG, also 50 Jahre bei Gebäuden ab Baujahr 1925, zufrieden gibt oder über ein Restnutzungsdauer-Gutachten eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer geltend macht. In vielen Fällen können Immobilieneigentümer ihre Immobilie in einem deutlich kürzeren Zeitraum abschreiben und dadurch jährlich höhere Beträge steuerlich geltend machen und Liquidität gewinnen.

Der 6. Senat des Finanzgerichts Köln schließt sich in seinem Urteil vom 22. März 2022 somit dem Bundesfinanzhof an, der als oberstes Gericht für Steuersachen schon mit Urteil vom 28. Juli 2021 (Aktenzeichen IX R 25/19) die Verkürzung der Nutzungsdauer erleichtert hatte. Ähnlich hatte auch am 27. Januar 2022 das Finanzgericht Münster geurteilt (Aktenzeichen 1 K 1741/18 E). Laut deren Urteilen es für die Verkürzung der Nutzungsdauer nun nicht mehr notwendig ist, die kostenintensiven, detaillierten Bausubstanzgutachten vorzulegen.

Diese bisher selbst bei Steuerberatern noch eher unbekannte Möglichkeit sollten alle Vermieter nutzen, die eine ältere Immobilie im Bestand haben. Die steuerlichen Vorteile und der Liquiditätsgewinn können signifikant sein.

Gutachten-Restnutzungsdauer.de bietet die Berechnung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer unkompliziert, schnell und zu einem Pauschalpreis von 595,00€ je Objekt an.

Pressemitteilungen zur Abschreibung von Immobilien

Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes

Leitsätze: 1. NV: Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung...

Höhere Abschreibung für ältere Immobilien möglich

Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Altbau kauft und das Haus zu Wohnzwecken vermietet, darf die Anschaffungskosten steuerlich abschreiben. Anerkannt werden vom Finanzamt jährlich 2 Prozent...

SO FUNKTIONIERT DIE ERMITTLUNG DER RESTNUTZUNGSDAUER IHRER IMMOBILIE

Ersteinschätzung
IHRER IMMOBILIE


Sollten Sie eine vermietete Immobilie besitzen die älter als 30 Jahre ist oder innerhalb der letzten 30 Jahre nicht vollständig kernsaniert wurde, liegen unsere Berechnungsergebnisse in der Regel oberhalb Ihrer bisherigen Abschreibungshöhe und eine Beauftragung eines Gutachtens ist somit für Sie lohnenswert. Im Zweifel fragen Sie gerne vorab nach, damit wir eine Einschätzung abgeben können.

Bestellung Gutachten für 595,00€ pauschal


Bestellen Sie Ihr Gutachten über die Restnutzungsdauer über unsere Website für 595,00€ und füllen Sie dafür bequem den Online-Fragebogen aus. Sie benötigen in der Regel maximal 10 Minuten und einige grundlegende Informationen über Ihre Immobilie. Der Preis ist pauschal, unabhängig von Objektart (ETW, MFH, WGH, Gewerbeobjekt) oder Ergebnis.

Gutachtenerstellung durch unsere ImmobilienPROFIS


Das Gutachten wird von erfahrenen Immobilienprofis, Sachverständigen bzw. Gutachtern erstellt und Ihnen via Email als PDF zur Verfügung gestellt. Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen.

Weiterleitung an Ihren Steuerberater


bzw. an Ihr Finanzamt. Nach Erhalt unseres Gutachtens leiten Sie dieses an Ihren Steuerberater weiter, bzw. passen die Abschreibungshöhe selbständig in Ihrer Steuererklärung an und reichen unser Gutachten als Nachweis mit ein.

Kundenmeinungen

Wir berechnen mit unserem Restnutzungsdauer Gutachten die wirtschaftliche Restnutzungsdauer
Ihrer vermieteten Immobilie und ermöglichen somit eine höhere, steuermindernde Abschreibung!

Vorübergehend bieten wir keine Gutachten an!

Deswegen bitten wir Sie auch erstmal keine Anfragen diesbezüglich zu stellen. Kommen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt wieder.