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STEUERN SPAREN DURCH VERKÜRZTE ABSCHREIBUNG?

Über 90% aller privat vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Tatsächlich sind häufig höhere Abschreibungen möglich. Das Finanzamt benötigt hierzu ein fundiertes Sachverständigengutachten. Bevor Sie uns hiermit beauftragen, geben wir Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie.

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Kostenlose Ersteinschätzung

Über einen einfachen Fragebogen können wir die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie bereits grob abschätzen und Ihnen unverbindlich eine Spanne nennen. Hierzu benötigen wir nur wenige Angaben zum Gebäude.

Sachverständigengutachten ab 395 €

Soll mit der errechneten Nutzungsdauer Ihrer Immobilie eine kürzere (und damit höhere) steuerliche Abschreibung begründet werden, muss ein ausführliches Sachverständigengutachten über das Gebäude erstellt werden.

Begutachtung durch sachverständige Gutachter

Über einen einfachen Fragebogen können wir die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie bereits grob abschätzen und Ihnen unverbindlich eine Spanne nennen. Hierzu benötigen wir nur wenige Angaben zum Gebäude.

Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

Über einen einfachen Fragebogen können wir die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie bereits grob abschätzen und Ihnen unverbindlich eine Spanne nennen. Hierzu benötigen wir nur wenige Angaben zum Gebäude.

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WISSENSWERTES

Finanzgericht Münster erleichtert höhere Gebäude-Abschreibungen

Retour Das Finanzgericht Münster stellt in seinem nun veröffentlichten Urteil vom 27. Februar 2022 (Aktenzeichen 1 K 1741/18 E) klar, dass die durch ein Privatgutachten ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von gewerblich genutzten Immobilien als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten kann. Die so ermittelte Nutzungsdauer sei damit von den Finanzämtern anzuerkennen, lässt

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Vermieter verschenken jährlich rund 5.000 Euro bei der Gebäude-AfA

Retour Die Immobilienpreise steigen seit Jahren rasant, während die Mieteinnahmen durch Mietpreisbremse oder Mietendeckel beschnitten werden sollen. In diesem Jahr tritt die neue Grundsteuer in Kraft und der bislang um„Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten für Vermieter Geld zu sparen. So müssen beispielsweise Bestandsimmobilien seit neustem nicht pauschal über die gesetzlich vorgeschlagenen 50

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Bevor Sie ein Sachverständigengutachten beauftragen, erhalten Sie von uns eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie.

Vorübergehend bieten wir keine Gutachten an!

Deswegen bitten wir Sie auch erstmal keine Anfragen diesbezüglich zu stellen. Kommen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt wieder.